Peter Hassler Experte für Ihr Anliegen.
Ihr Anwalt aus Hanau in den Fachgebieten: Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Medizinrecht.
© shutterstock.com by Zolnierek
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Im Bereich des Arbeitsrechts stehe ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten bundesweit im Individual- und Kollektivarbeitsrecht beratend und vertretend zur Seite.
Meine Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung in Bezug auf Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Arbeitsverträge sowie Vergütungsfragen als auch bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, bei tarifrechtlichen Fragestellungen und bei sonstigen Problemen mit arbeitsrechtlichem Bezug, einschließlich der außergerichtlichen Vertretung und der Vertretung vor Arbeitsgerichten und in der Einigungsstelle.
Ferner prüfe und erstelle ich Verträge mit arbeitsrechtlichem Bezug, Arbeitsverträge sowie Dienstverträge für Geschäftsführer, Vorstände, Ärzte und Chefärzte.
Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander. Sein Gegenpart ist das Öffentliche Recht, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und Rechtssubjekten befasst. Hierzu zählt auch das Strafrecht.
Das Zivilrecht erstreckt sich über unterschiedliche Gebiete wie das Kaufrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, Erbrecht und andere Bereiche.
Im Allgemeinen Zivilrecht berate und vertrete ich Sie bei der Prüfung, Durchsetzung und der Abwehr privatrechtlicher Forderungen, zum Beispiel im Nachbarschaftsrecht, Schadenersatzrecht, Reiserecht oder Verbraucherschutzrecht. Auch bei der Erstellung und ggf. Optimierung rechtssicherer Verträge unterstütze und berate ich Sie.
Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten, darunter auch Gastronomen, Handwerker und andere Gewerbetreibende. Hier befasse ich mich mit der Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen, Kooperationsverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler sowie Franchiseverträgen.
Im Gesellschaftsrecht unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten bei der Unternehmensgründung und Findung der passenden Gesellschaftsform mit ihrer spezifischen gesetzlichen Ausgestaltung und den Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschafter. Weiterhin unterstütze ich bei der Klärung der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei Compliance-Sachen u. v. m.
Das Medizinrecht ist sehr umfangreich und behandelt die unterschiedlichsten Fragestellungen rund um Medizin und Gesundheit. In erster Linie regelt es die Patientenrechte bzw. die Rechtsbeziehung zwischen Patient und Arzt, aber auch die Beziehung zwischen Ärzten untereinander. Darunter fällt auch die Arzthaftung mit allen schuldrechtlichen Aspekten. Weiterhin definiert das Medizinrecht, wie eine Patientenverfügung aufgebaut sein muss, beinhaltet Vorschriften und Regelungen zu Sterbehilfe, Organspende oder Schwangerschaftsabbruch. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Arzt und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung fällt ebenso unter das Medizinrecht.
In all diesen Gebieten stehe ich sowohl Patienten als auch Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ärzten und Apothekern als Ansprechpartner im Bereich Arzthaftungsrecht, Gründung, Übernahme, Übergabe bzw. Verkauf von Praxen und Apotheken sowie bei der Erlangung entsprechender Betriebserlaubnisse zur Verfügung.
Im Zivil- und Arbeitsrecht berechne ich mein Honorar überwiegend nach den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmten Gebührensätzen, die im Regelfall auch durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
In Fällen, in denen eine vom RVG abweichende Honorarvereinbarung interessengerechter erscheint, vereinbare ich mit Ihnen auch gerne die Abrechnung meiner Tätigkeit mit einem Pauschal- oder Stundenhonorar.